sICHERHEIT

Jeder Unfall ist einer zu viel! Deshalb sind unsere Mitarbeiter zertifizierte Höhenretter und durch fortlaufende Weiterbildungen immer auf dem neuesten Stand. Für Ihre und die eigene Sicherheit.

Sicherheitsportfolio

Prüfung von Absturzsicherungen

Absturzsicherungen können Leben retten und Unfälle verhindern. Deshalb ist es wichtig sie regelmäßig zu überprüfen. Das sieht auch der Gesetzgeber so: Nicht nur das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber, Gebäudebetreiber oder -inhaber Mitarbeiter vor Gefahren schützen müssen. Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und die Berufsgenossenschaften erklären, wie die Absturzsicherungen geschaffen sein und geplant werden müssen.

Viele dieser Sicherungen, die ab einer Absturzhöhe von nur 3 Metern bei Flachdächern verpflichtend sind, bestehen aus einem Seilsystem oder fest installierten Anschlageinrichtungen. Nach einer gesetzlichen Änderung im Jahre 2012 sind Absturzsicherungen, die fest mit dem Bauwerk verankert sind bzw. für den dauerhaften Verbleib auf dem Dach vorgesehen sind, in der Bauregelliste des Deutschen Instituts für Bautechnik (DiBt) aufgenommen worden. Dies betrifft Systeme, die bisher gemäß DIN EN 795:2012 Klassen A, C und D geprüft wurden. Aufgrund ihrer neuen Zuordnung zu den Bauprodukten, müssen Absturzsicherungen zusammen mit der dazugehörigen Befestigungstechnik am jeweiligen Untergrund geprüft werden.

Arbeitssicherheit

Was sind Sekuranten?

Für Sekuranten gibt es viele Wörter: Anschlagpunkte, Einzelanschlagpunkte, Anschlageinrichtungen also Absturzsicherheitseinrichtung. Alle Begriffe bezeichnen die Ankerpunkte, die Absturzsicherungen mit dem Dach oder Gebäude verbinden.  Anschlagpunkte dienen zur Absturzsicherung und bieten individuellen Schutz, Höhenarbeiter nutzen die Anschlageinrichtungen zur Befestigung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz. Das ist gängige Praxis, wenn keine kollektiven Schutzmaßnahmen, wie etwa ein Dachgeländer bestehen.

Jährliche Überprüfung von Sekuranten, Absturzsicherungen und PSAgA sind gesetzliche Vorgaben.

Sekuranten, Seilsysteme sowie persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz bedürfen der jährlichen Überprüfung durch Sachkundige oder Sachverständige. Das ist in der DGUV Regel 112-198 vorgeschrieben sowie geregelt.

Vor allem Sekuranten, die vor 2012 oder danach ohne Montagedokumentation installiert worden sind, bedürfen der genauen Überprüfung. Das Ü-Zeichen des DIBt ist nicht nur ein Indiz für die bauaufsichtliche Zulassung, sondern stellt auch besondere Dokumentationsanforderung.

Viele dieser Sicherungen, die ab einer Absturzhöhe von nur 3 Metern bei Flachdächern verpflichtend sind, bestehen aus einem Seilsystem oder fest installierten Anschlageinrichtungen. Nach einer gesetzlichen Änderung im Jahre 2012 sind Absturzsicherungen, die fest mit dem Bauwerk verankert sind bzw. für den dauerhaften Verbleib auf dem Dach vorgesehen sind, in der Bauregelliste des Deutschen Instituts für Bautechnik (DiBt) aufgenommen worden. Dies betrifft Systeme, die bisher gemäß DIN EN 795:2012 Klassen A, C und D geprüft wurden. Aufgrund ihrer neuen Zuordnung zu den Bauprodukten, müssen Absturzsicherungen zusammen mit der dazugehörigen Befestigungstechnik am jeweiligen Untergrund geprüft werden.

Die jährliche Überprüfung sollte nur von intensiv geschultem Personal durchgeführt werden.<> Sachkundige PSAgA nach DGUV Grundsatz 312-906 (ehem. BGG 906) sind nicht befähigt, Prüfungen an Absturzsicherungen und Seilsicherungen durchzuführen

Was ist ein Hängetrauma?

Beim freien Hängen in einem Gurtsystem ist einerseits im Falle einer Überforderung  der orthostatischen Gegenregulationsmechanismen eine Änderung der aufrechten Körperposition und damit eine Rückbildung der schwerkraftbedingten Veränderungen in aller Regel nicht möglich und andererseits fehlt dabei auch ein „Gegendruck“ auf die Füße, um den venösen Rückfluss durch eine Anregung der Muskelpumpe zu verbessern und damit das Herzschlagvolumen zu erhöhen. Im weiteren Verlauf „versackt“ das Blut zunehmend in den herabhängenden Körperteilen, wodurch längstens binnen einer halben Stunde ein lebensbedrohlicher  Schock und eine anhaltende Sauerstoffminderversorgung des Gehirns eintreten.

Letztlich entwickelt sich also eine Umverteilung des Blutes, die anfänglich zwar lediglich zu einer Überforderung der orthostatischen Gegenregulationsmechanismen des Körpers führt, in deren weiterem Verlauf jedoch ein so relevanter funktioneller Volumenmangel entsteht, dass sich ein Schockzustand in lebensbedrohlichem Ausmaß entwickelt.

Rechtliche Grundlagen: Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten

Die Gesetze sind sich einig: Jeder Arbeitgeber muss dafür sorgen sichere Arbeitsplätze zu bieten. Um das durchzusetzen wird eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. (ArbSchG). Besteht laut Gefährdungsbeurteilung die Gefahr, dass Beschäftigte abstürzen könnten ist eine Absturzsicherung verpflichtend für alle Gefahrenzonen (ArbStättV). Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) definieren eine gefährliche Absturzhöhe unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab einem Meter Fallhöhe. Dieser Wert kann bei baulichen Besonderheiten wie hervorragenden Metallstäben, noch unterschritten werden. Einen ausführlichen Überblick über die rechtlichen Grundlagen von Absturzsicherungen im Arbeitsschutz bekommen Sie hier: http://www.amh-berlin.de/2016/04/27/gesetze-und-verordnungen-zum-arbeitsschutz-und-absturzsicherungen/

Auch die DGUV Vorschrift „Bauarbeiten“ regelt in II §12 sehr genau, in welchem Fall und ab welcher Fallhöhe Absturzsicherungen vorhanden sein sollten. So zum Beispiel unabhängig von der Fallhöhe an Arbeitsplätzen an oder über Wasser, oder bereits ab 1 Meter Fallhöhe bei offenen Treppen oder Bedienungsständen von Maschinen.