DIN V 4133 / EN 1993-3-2

Die Inspektionen umfasst nach DIN 1056 folgende Einzeluntersuchungen

1. Prüfen der Gründung und der Verankerungen
• Sichtkontrolle auf evtl. Rissneigungen aus Spannungen (DIN 1045)
• Prüfen von Kraftschlüssigkeit der Fußverankerungen (DIN 1054)
• Sichtkontrolle der Unterfütterung an dem Fußblech 2. Tragrohr (statisch ausgelegt)
• Sichtkontrolle auf Verformungen wie Beulen
• Ultraschallmessung der Wandstärken auf der gesamten Baulänge
• Sichtkontrolle der Querschweißnähte (Stoßnaht)
• Sichtkontrolle der Anschlussnaht zum Fußblech
• Prüfen auf Verformungen an den Aussteifungen bei Ausschnitten

2. Korrosionsschutz am Tragrohr (DIN 55928)
• Beschichtungsstärke überprüfen
• Korrosionsschäden auf Entstehung prüfen
• Oberflächenbeschaffenheit prüfen (Auskreidung)
• Sichtprüfung auf chemische Einwirkungen

3. Flanschstoß / HV Stoßverbindung (wenn vorhanden)
• Sichtkontrolle der Verschraubung
• Prüfen auf Kraftschlüssigkeit (Probe)
• Korrosionsschutz

4. Abspannseile (wenn vorhanden)
• Seilanschlüsse prüfen, Seilklemmen (DIN 1142)
• Seilverankerungen prüfen
• Sichtkontrolle der Seilspanner
• Prüfen der Sicherheitsbolzen
• Korrosionsschutz
• Zugproben als Option wählbar

5. Außenverkleidung / Wetterschutz
• Prüfen ob Wetterdichtigkeit vorliegt
• Kontrolle der Verschraubungen
• Ausdehnung am Stoßübergang
• Prüfung auf Verschiebungen
• Sichten der Ausschnitte auf Dichtheit

6. Abgaszug / Innenzug
• Kontrolle auf freie Längenausdehnung
• Prüfen auf kondensatsichere Ausführung
• Sichtprüfung des freien Querschnittes
• Sichtung der abgasberührten Flächen (soweit einsehbar)
• Prüfen auf Verformungen / Beulen
• Materialeigenschaften zum Verbrennungsmedium prüfen (DIN 51603)
• Innenschweißung bewerten Längs- u. Quernaht
• Materialstärke abgleichen nach IVS 401 

7. Begeheinrichtungen (DGUV vormals BGI 525/691 und BGR 198)
• Prüfen der Materialbeschaffenheit
• Kontrolle der Fangschiene – Funktionsprüfung !
• Abgleichung, ob Originalbauteile vorliegen (Gewährleistung)
• Kraftschlüssigkeit der Halterungen prüfen
• Korrosionsschutz prüfen
• Prüfen, ob die Baunorm eingehalten wurde
• Kontrolle der Fangschlitten samt Prüfschein
• Kontrolle des Personengurtes nach DIN EN 361 samt Prüfschein
• Kontrolle des Steigschutzzubehörs samt Prüfschein
• Praktische Prüfung vor Ort am Steigegang
• Sichtkontrolle des Höhenrettungsgerätes

8. Wartungsbühnen / Kopfbühnen / Ruhebühnen / Laufstege
• Prüfen der Gesamtkonstruktion
• Geländeraufbauhöhe und Festigkeit kontrollieren (0,3 KN)
• Schraub- und Schweißverbindung prüfen
• Kontrolle der Laufflächen (Lichtgitter usw.) min. 1 KN
• Korrosionsschutz prüfen (Säurefestigkeit)
• Kontrolle der statischen Auflager
• Normabgleichung der Zugänglichkeit (Fallschutz)
• Durchstiege / Ausnehmungen
• Rückenschutz (DIN 24532)

9. Schwingungsdämpfer (wenn vorhanden)
• Prüfen der Funktionstüchtigkeit des Systems
• Korrosionsschutz prüfen
• Prüfen auf Verschleiß
• Prüfen der Dichtigkeit
• Sichtkontrolle des Gehäuses und Abhängung
• Messung der Auslenkung / Amplitude
• Abgleichung, Statik mit den angrenzenden Baukörpern
• Lotrechtigkeit prüfen
• Kopplungselemente auf Verschleiß prüfen

10. Messeinrichtungen
• Prüfen der Dichtigkeit
• Prüfen der Ausdehnung und Zugänglichkeit
• Kabelführung sichten

11. Belüftung
• Kontrolle der Innenzirkulation im Tragrohr (Schwitzwasser)
• Belüftungsöffnungen / Durchlass kontrollieren

12. Kondensatführung
• Ablaufleitungen / Sammelleitung prüfen
• Auffangbehälter / Neutralisationsanlage prüfen
• PH Wert ermitteln (ca. 7,5)

13. Hindernisbefeuerung / Tages- und Nachtkennzeichnung (§ 6 LuftVO)
• Funktionstüchtigkeit
• Leuchtkraft nach DIN 6171
• Wetterfestigkeit
• Sauberkeit der Domgläser
• Kabelführungen
• Befestigungen

14. Abgleichen der Unterlagen
• Gegenprüfen ob Veränderungen vorliegen
• Unterlagen und Prüfbuch ausarbeiten

Stahlschornsteine – Gesetzliche Bestimmungen (DIN 4133) Mit den jeweiligen Technischen Baubestimmungen hat der Gesetzgeber die DIN 4133 als rechtsverbindlich für die Behandlung von freistehenden Schornsteinen aus Stahl definiert. Die DIN beinhaltet eine Definition ihres Anwendungsbereichs, die Erklärung von Begrifflichkeiten, Aussagen über bautechnische Unterlagen, Baustoffe, Einwirkungen, Ermittlung von Schnittgrößen, Bemessung, Konstruktion, Korrosionsschutz, Ausführung und Zustandsüberwachung von Stahlschornsteinanlagen. Für bereits bestehende Anlagen ist hierbei besonders der Punkt hinsichtlich der Zustandsüberwachung von Belang, da er nicht nur einmalig sondern in regelmäßigen Abständen einzuhalten ist. Zustandsüberwachung Schornsteine müssen regelmäßig, mindestens im Abstand von zwei Jahren, durch einen Sachkundigen überprüft werden. Für Schwingungsdämpfer und Steigschutzeinrichtungen sind gegebenenfalls hierfür vorgeschriebenen kürzere Zeitabstände für Inspektion und Wartung zu beachten. Bei sehr starker chemischer Beanspruchung und bei Überdimensionierung als Maßnahme gegen Korrosion ist die Überprüfung in kürzeren Abständen durchzuführen. Auch der begehbare Innenraum zwischen Trag- und Innenrohr muss in die Prüfung einbezogen werden. Über die Inspektion ist ein Protokoll anzufertigen. Quelle: DIN Handbuch 146 – Abgasanlagen/Schornsteine im Beuth-Verlag Für Fragen steht ihnen unser erfahrenes Team jederzeit gerne zur Verfügung.