Begutachtung & Inspektion

Die regelmäßigen Standsicherheitsinspektionen sind für Turmbauwerke mit eigenen Fundamenten seit 1991 gesetzlich vorgeschrieben.

Warum muss ich mein Bauwerk überprüfen lassen?

Die DINs 1056, 4131 und 4133 wurden in die Technischen Baubestimmungen aufgenommen und erlangten somit Rechtsstatus. Zu Beginn des Jahres 2004 wurde dies auch auf das europäische Recht ausgeweitet, so dass nun alle EG-Mitgliedsstaaten an die Regelüberwachung gebunden sind.
Auch wenn viele Betreiber das Ganze als überflüssig und übertrieben erachten, so macht die zweijährige – in Einzelfällen auch jährliche – Prüfung durchaus Sinn. Verglichen mit den Problemen, die nach längerer unkontrollierter Standzeit fast zwangsläufig auftreten sind die Kosten für die Regelüberwachungen denkbar gering.

Sie sind konkret planbar und schützen weitestgehend vor unliebsamen Überraschungen. Denn oftmals sind einer Anlage ihre teilweise gefährlichen Schäden nicht ohne weiteres von außen ansehbar. Man bemerkt sie erst, wenn es schon zu spät ist und die Anlage ausfällt, bzw. stillgesetzt werden muss, um Folgeschäden zu vermeiden. Solche Situationen erleben wir immer wieder und über neunzig Prozent der Fälle hätten problemlos vermieden werden können, wenn eine regelmäßige Kontrolle erfolgt wäre.

Man sollte hierbei nicht aus dem Auge verlieren, dass es sich bei diesen Anlagen um hochtechnisierte und kostspielige Objekte handelt, deren Funktionstüchtigkeit man nicht einfach für zwanzig Jahre oder mehr voraussetzen kann. Sie bedürfen der Pflege und Wartung, sonst können Sekundärkosten ganz leicht einmal unkontrolliert in die Höhe schnellen. Die Regelüberwachung der Anlagen erfolgt üblicherweise in einem Abstand von zwei Jahren und kann für gewöhnlich während des laufenden Betriebs durchgeführt werden. Lediglich bei einer personengeführten Innenbefahrung muss die Anlage stillstehen.